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Donnerstag, 23. Februar 2012
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1 Geltungsbereich
- 1.1 Das Unternehmen Car Jumper transferiert Fahrzeuge als Überführungen auf eigener Achse im Auftrag ihrer Kunden.
- 1.2 Car Jumper ist ein Unternehmen der 4you-Service GbR mit Sitz in 21075 Hamburg, Grumbrechtstraße 18. Gleichberechtigte Inhaber und Geschäftsführer des Unternehmens sind Olaf Liebau und Ines Waldow.
- 1.3 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von Transferfahrten (Überführungen auf eigener Achse) innerhalb Europas durch das Unternehmen Car Jumper. Abweichende und zusätzliche Bestimmungen gelten nur, wenn sie von der Geschäftsführung des Unternehmens Car Jumper schriftlich bestätigt sind.
- 1.4 Inhalt und Umfang der Leistungen sowie Preise ergeben sich aus dem Vertrag, der zusammen mit diesen AGB die Grundlage für die Beziehung zwischen dem Kunden (Auftraggeber) und Car Jumper bildet.
2 Bestellungen
- 2.1 Voraussetzung für den Transfer von Fahrzeugen ist die Bestellung (Transferanmeldung) durch den Kunden auf der Basis eines bestehenden Vertrages. Bestellungen werden von Car Jumper über die eingerichtete Bestell-Hotline entgegengenommen. Als Bestellung an Car Jumper gilt auch, wenn der Kunde einen Mitarbeiter von Car Jumper mit der Ausführung eines (Anschluß-) Transfers an einem seiner Standorte direkt beauftragt. Legitimation des Bestellers, Mindestangaben und Preisfindung zur Bestellung regelt der Vertrag.
- 2.2 Car Jumper bestätigt die Bestellung durch die Bekanntgabe einer Auftragsnummer an den Besteller. Bestätigte Bestellungen sind für den Kunden verbindlich. Stornierungen bleiben nur dann kostenfrei für den Kunden, wenn sich noch kein Mitarbeiter der Firma Car Jumper auf dem Weg zum bestellten Abholort befindet. Anderenfalls ist Car Jumper berechtigt, die Kosten des Auftrags bis zur vollen Höhe der Bestellung zu berechnen.
3 Leistungen, Schäden, Ablehnung
- 3.1 Car Jumper entsendet Transferfahrer in erforderlicher Anzahl und mit geeigneter Fahrerlaubnis termingerecht zum bestellten Abholort. Die Transferfahrer legitimieren sich durch Firmenausweis, Nennung der Auftragsnummer und unaufgeforderte Vorlage ihrer gültigen Fahrerlaubnis. Jedes zu überführende Fahrzeug (Typ, Kennzeichen) wird einem Transferfahrer einzeln namentlich zugewiesen. Die Zuweisung liegt allein in der Entscheidung des Kunden. Ein Wechsel der Fahrzeuge nach dieser Zuweisung ist den Transferfahrern untersagt. Ausnahmen regelt ggf. der Vertrag.
- 3.2 Car Jumper überführt ein Fahrzeug nur, wenn es sich in einem für den allgemeinen Straßenverkehr zulässigen Zustand (nach StVZO) befindet. Nach verkehrsrechtlichen Bestimmungen mitzuführende Zulassungsdokumente (Fahrzeugschein, Allgemeine und/oder Besondere Betriebserlaubnis/se, ASU etc.) sind im Transferfahrzeug durch den Kunden bereitzulegen oder dem Transferfahrer auszuhändigen. Fehlen diese (teilweise), hat der Kunde die Firma Car Jumper und den Transferfahrer als Person von allen behördlichen Verfügungen und rechtlichen Folgen für diesen Umstand infolge polizeilicher Kontrollen freizuhalten. Die Erfordernis weiterer Begleitdokumente für die versicherungstechnische, logistische, organisatorische und kaufmännische Abwicklung des Transferauftrages regelt der Vertrag.
- 3.3 Vor dem Transfer dokumentiert Car Jumper etwaige festgestellte Abweichungen vom deklarierten Zustand des Fahrzeugs (Schäden, Mängel, Kilometerstand, fehlende Bordutensilien). Ist vertraglich nichts anderes geregelt, versucht Car Jumper noch vor Transferbeginn die Entlastung durch den Kunden für die festgestellten Abweichungen vom deklarierten Fahrzeugzustand einzuholen. Kann die Entlastung nicht eingeholt werden, ist Car Jumper berechtigt, den Transfer des Fahrzeugs abzulehnen. Auch bei Ablehnung ist Car Jumper berechtigt, die Kosten des Auftrags für dieses Fahrzeug bis zur vollen Höhe der Bestellung zu berechnen. Sichert der Kunde Car Jumper eine regelmäßige nachträgliche Entlastung unter bestimmten Voraussetzungen vertraglich zu (Klassifizierungen, Toleranzbereiche, Bildnachweise mit Zeitstempel), beschränkt sich Car Jumper vor Transferbeginn auf die vertragsgemäße Aufzeichnung solcher Abweichungen zum deklarierten Zustand des Fahrzeugs und überliefert diese elektronisch, telefonisch und/oder spätestens am Bestimmungsort gemeinsam mit dem Fahrzeug an den Kunden.
- 3.4 Die Mitnahme von Personen, Tieren oder Gegenständen (Transport) ist dem Transferfahrer grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen hiervon regelt ggf. der Vertrag oder eine mit der Bestellung getroffene Sondervereinbarung für den Einzelfall.
- 3.5 Car Jumper überführt Fahrzeuge auf direktem Weg zwischen bestelltem Abholort und bestelltem Bestimmungsort. Maßgabe für den direkten Weg ist die ausgewiesen schnellste Route eines anerkannten Routenplaners. Umwege und/oder Zwischenhalte sind dem Transferfahrer nur gestattet, wenn sie angemessen bedingt sind durch Betankung des Fahrzeugs und/oder Rast des Fahrers, extreme Verkehrslage (Stau, Sperrung, Umleitung), extreme Wetterlage (Schnee, Eis, Hagel, Nebel), Unfall (-hilfe), Fahrzeugpanne oder andere Ereignisse höherer Gewalt.
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- 3.6 Car Jumper wird sich stets bemühen, vorgegebene bzw. abgestimmte Transferzeiten (Termine) einzuhalten. Erscheint eine Transferfahrt nicht in der vom Kunden gewünschten Zeit durchführbar, wird Car Jumper dies im Zuge der Bestellung bekanntgeben und eine Alternative anbieten oder von dieser Bestellung zurücktreten. Von Car Jumper zugesagte Transferzeiten und -termine gelten vorbehaltlich des Eintretens von Ereignissen höherer Gewalt (siehe Absatz 3.5 dieser AGB). Hierdurch bedingte Überschreitungen der Transferzeit bleiben ohne Auswirkung auf den vereinbarten Preis. Verspätungen teilt Car Jumper dem Kunden unverzüglich bei Erkennen mit.
- 3.7 Die Fahrzeuge werden auf den vom Kunden zugewiesenen Stellflächen am jeweiligen Bestimmungsort abgestellt und ordnungsgemäß verschlossen. Schlüssel und hierzu bestimmte Begleitdokumente werden vertragsgemäß an das Personal oder einen weiteren Dienstleister des Kunden übergeben, in Ausnahmefällen vertragsgemäß eingeworfen.
- 3.8 Schäden am Fahrzeug, die während der Überführung entstanden sind oder festgestellt wurden, teilt Car Jumper dem Kunden bei Abgabe des Fahrzeugs am Bestimmungsort unter Schilderung des Schadenhergangs mit. In Ausnahmefällen erfolgt die Mitteilung spätestens am folgenden Tag. Für Schäden, die nach Beendigung der Transferfahrt oder nach Übergabe der Schlüssel am Fahrzeug entstanden sind, übernimmt die Firma Car Jumper keine Haftung. Car Jumper obliegt keine Nachweispflicht, daß der Schaden erst nach dem Abstellen des Fahrzeugs entstanden ist.
- 3.9 Nebenabsprachen oder Zusatzleistungen, die dem vertraglich geregelten Umfang von Transferleistungen nicht entsprechen, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Car Jumper, ggf. per Telefax. Eine solche Bestätigung gilt für den Einzelfall und begründet kein Gewohnheitsrecht des Kunden an solchen Nebenabsprachen oder Zusatzleistungen. Hierzu bedarf es einer expliziten Vertragserweiterung.
4 Rechnungslegung, Zahlung, Verrechnung
- 4.1 Die vom Kunden zu bezahlenden Preise für Dienstleistungen des Unternehmens Car Jumper ergeben sich aus dem Vertrag bzw. der entsprechenden gültigen Preisliste. Soweit aus dem Vertrag nichts anderes hervorgeht, verstehen sich alle genannten Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- 4.2 Die Rechnungslegung durch Car Jumper erfolgt wöchentlich. Ausstellungsdatum und Fälligkeitsdatum ergeben sich aus der Rechnung. Der Kunde kann bis zu 14 Kalendertagen nach Ausstellungsdatum begründet und schriftlich Einwände gegen die Rechnung erheben. Unterläßt er dies, gilt die Rechnung als genehmigt und ist in voller Höhe bis zum Fälligkeitsdatum vom Kunden zu begleichen. Verrechnungen von eventuellen Forderungen des Kunden gegenüber Car Jumper sind nicht zulässig.
5 Beanstandungen
- 5.1 Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Beanstandungen an dem Transferfahrzeug unverzüglich dem örtlichen Fahrer oder der Zentrale der Firma Car Jumper zur Kenntnis zu bringen. Unterläßt er dies, sind alle Ansprüche des Kunden ausgeschlossen.
- 5.2 Ansprüche auf Minderung wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung des Transfers hat der Kunde gegenüber der Firma Car Jumper ausschließlich schriftlich geltend zu machen. Diese verjähren mit Ablauf eines Monats nach dem bestellten Transferdatum.
6 Haftung
- 6.1 Die Firma Car Jumper haftet nicht für mittelbare oder Folgeschäden, es sei denn, sie wurden von der Firma Car Jumper oder deren Mitarbeitern nachweislich grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Jede weitere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere für indirekte Schäden und Folgeschäden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
7 Datenschutz
- 7.1 Die vom Kunden im Rahmen einer Bestellung und Ausführung eines Transfers zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages elektronisch verarbeitet und gespeichert. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt nicht.
8 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlußbestimmungen
- 8.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg. Anwendung findet ausschließlich das Deutsche Recht.
- 8.2 Diese Bedingungen gelten, soweit sie nicht durch individuell getroffene Vereinbarungen abgeändert werden. Abänderungen sind nur gültig und vorrangig vor den Bestimmungen dieser AGB, wenn sie das Schriftformerfordernis erfüllen und das Erfordernis eines ausdrücklichen Bezuges auf die davon berührten Bestimmungen dieser AGB.
- 8.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.
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